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4 - 86 : die kapellbrücke
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das projekt
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das gesuch
: die antwort
: die
antwort ff
: die
beschwerde
: die
beschwerde ff
: die
beschwerde ff2
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protokoll
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protokoll ff
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protokoll ff2
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kate burgener
juerg luedi
michelangelo pedrazzini
|21. mai 1986 |polizei-
und gesundheitsdirektion der stadt luzern
|kunstaktion kapellbruecke
|sehr geehrtes fraeulein burgener |mit schreiben vom 7. mai 1986 stellten
sie namens der kuenstlergruppe l'immoraliste das gesuch, am 1. juli 1986
auf der kapellbruecke eine kuenstlerische aktion durchzufuehren| |der verlauf
dieser aktion wird wie folgt umschrieben : "03.00 - 06.00 uhr : auf der
kapellbruecke wird spannteppich verlegt |06.00 - 18.00 uhr : jeweils drei
personen mit staubsauger reinigen den teppich | |am anfang und ende der
bruecke stehen je eine person neben einem kleinen teppichvorleger |18.00
uhr : die teppiche werden entfernt |ende der aktion"
|das verlegen eines spannteppichs auf der kapellbruecke waehrend drei stunden
und das reinigen eines teppichs mit einem staubsauger waehrend zwoelf stunden
steigt ueber die zweckbestimmung der kapellbruecke hinaus und ist daher
nicht gemeinvertraeglich, sondern stellt gesteigerten gemeingebrauch dar
|ist die benuetzng einer oeffentlichen sache nicht mehr gemeinvertraeglich,
untersteht sie der bewilligungspflicht (art. 2 abs. SVG und art. 4 der verordnung
ueber die benuetzung des oeffentlichen grundes im altstadtgebiet)
|weil die zahl der gesuche zur voruebergehenden benuetzung des oeffentlichen
grundes zu gewerblichen, gemeinnuetzigen, wohltaetigen, religioesen, politischen,
kulturellen und anderen veranstaltungen in den letzten jahren sprunghaft
angesteigen ist, koennen in der stadt luzern laengst nicht mehr saemtliche
derartigen aktionen und veranstaltungen bewilligt werden
|um vom stadtrat eine bewilligung zur inanspruchnahme des oeffentlichen grundes zu sonderzwecken zu erlangen,
muessen regelmaessig insbesondere folgende voraussetzunge erfuellt sein :
|>die interessen der oeffentlichen ruhe, ordnung und sicherheit und des strassenverkehrs muessen
|der l'immoraliste gibt
sich mit dieser antwort nicht zufrieden und macht eine beschwerde an den
stadtrat von luzern :
|30. mai 1986
|kunstaktion kapellbruecke |beschwerde gegen die ablehnung des gesuchs vom
7. mai 1986 durch die polizeidirektion
|sehr geehrte herren,
|wir beziehen uns auf das schreiben vom 21. mai 86, in welchem die polizeidirektion unser gesuch vom 7. mai 86 abgewiesen hat
|die ablehnung wird mit zwei argumenten begruendet :
|>"im gesuch selber wird nicht dargelegt, weshalb diese holzbruecke zum standort der aktion gewaehlt wird
|ein zureichendes und schuetzenswertes beduerfnis fuer die inanspruchnahme der kapellbruecke ist somit nicht nachgewiesen, weshalb das gesuch schon aus diesem grunde abzuweisen ist "
|>"aber auch das zweite vorgenannte kriterium, die vertraeglichkeit gegenueber der oeffentlichkeit, wird durch die nachgesuchte aktion nicht erfuellt, wird doch der intensive fussgaengerverkehr auf der bruecke durch das verlegen, das staubsaugen und das wegnehmen des teppichs in starkem masse gestoert
|im folgenden soll die begruendung der polizeidirektion angefochten werden :
die erhaltenen teile der bruecke blieben als relikt und sehenswuerdigkeit
erhalten; der wasserturm wurde zum wahrzeichen von luzern erhoben, und die
beschreitung des bruecke gilt als kernstueck der stadtbetrachtung |gerade
dieses symbol des schoenen und rational-zwecklosen ist ein wichtiges moment
unserer aktion |zudem ermoeglicht die gedeckte bruecke aussen- und innenerfahrung,
auch dies ein wichtiges moment der aktion
|auch ist die frueher als wehrbruecke bestimmte kapellbruecke nicht in erster linie eine verbindungsbruecke; da sie vom rathausquai nach
mitte der bahnhofstrasse verlaeuft, ist sie
nur in seltenen faellen eine direkte verbindung |die kapellbruecke wird
daher besonders haeufig von touristen (, die ein historisches dokument betrachten
wollen) und von luzerner (, die ein besonderes raumerlebnis suchen) begangen
|um die passanten nicht zu behindern, konnten wir zudem in einer reorganisation
das teppichlegen auf eine stunde beschraenken, wobei auch waehrend dieser
zeitspanne der durchgang gewaehrleistet ist, da das verlegen staffelweise
erfolgen kann |dasselbe gilt fuer den abbau, den wir ausserdem auf einen
zeitpunkt nach der polizeistunde verlegen koennten
|bei dieser neuerstellung des zeitplanes erwarten wir, falls notwendig,
von der polizeidirektion einen konstruktiven vorschlag
|zur behinderung durch das staubsaugen : von einer solchen behinderung
kann nicht die rede sein, weil drei mitglieder der gruppe auf der bruecke
verteilt staubsaugen |das entspricht etwa der "behinderung" durch drei passanten
mit einkaufstaschen | deshalb ist es nicht moeglich, von einer starken beintraechtigung
des fussgaengerverkehrs zu sprechen
|im gegenteil : fuer den passanten wird ein aspekt zeitgenoessischer gestaltung geboten.
|dazu zwei zitate :
|>kurt h. illi in einem interview mit gilbert pacozzi : "wir haben bewiesen, dass man mit fantasie wesentliche marktanteile holen kann"
|>alphons egli, bundespraesident, aus der jubilaeums-zeitung vom 3. mai
1986 : "gerne hoffe ich, dass das jubilaeums-jahr zu einer neuen staerke
unserer gemeinschaft fuehrt, in der vergegenwaertigung des vergangenen,
in einer lebendigen auseinandersetzung mit unserer zeit, im festlichen erleben
dessen, was uns ueber alle unterschiede hinweg als luzernerinnen und luzerner
verbindet"
|die aktualisierung in direktem bezug auf das traditionelle bauwerk offenbart neue gesichtspunkte der wahrnehmung |sie wird den luzernerinnen und luzerner zu einer erneuten betrachtung und auseinandersetzung mit der kapellbruecke animieren
|aus diesem schreiben wird ersichtlich, dass die argumente der polizeidirektion
nicht stichhaltig sind |zudem waere die verpflichtung, einer polizeibehoerde
eine aesthetische begruendung vorzulegen, voellig inakzeptabel | deshalb
bitten wir sie, die entscheidung der vorinstanz zu korrigieren
|wir sind darauf angewiesen und waeren ihnen sehr dankbar, wenn sie uns
so rasch wie moeglich ihre entscheidung mitteilen koennten
|mit freundlichen gruessen
|auszug aus dem verhandlungsprotokoll des stadtrates von luzern
|>sitzung vom 9. juni 1986
|>nr. 1020. polizei- und gesundheitsdirektion. stadtpolizei. oeffentlicher grund. kunstaktion auf der kapellbruecke. verwaltungsbeschwerde. entscheid
|sachverhalt
|mit schreiben vom 7. mai 1986 stellt fraeulein kate burgener, st.karlistr.3, luzern, namens der kuenstlergruppe l'immoraliste, das gesuch am 1. juli 1986 auf der kapellbruecke folgende kuenstlerische aktion durchzufuehren :
"03.00 - 06.00 uhr : auf der kapellbruecke wird spannteppich verlegt.
06.00 - 18.00 uhr : jeweils drei personen mit staubsauger reinigen den teppich. am anfang und ende der bruecke stehen je eine person neben einem kleinen teppichvorleger.
18.00 uhr : die teppiche werden entfernt. ende der aktion."
|mit entscheid vom 21. mai 1986 lehnt die polizei- und gesundheitsdirektion das gesuch ab. gegen den entscheid fuehrt die gruppe l'immoraliste mit schreiben vom 30. mai 1986 verwaltungsbeschwerde an den stadtrat mit dem antrag, den entscheid der polizei- und gesundheitsdriektion aufzuheben und ihr die nachgesuchte aktion zu gestatten, wobei sie sich beriet erklaert, das teppichlegen und den abbau der aktion auf eine stunde zu beschraenken. auf die begruendung der bewschwerde wird soweit erforderlich in den erwaegungen eingegangen.
|erwaegungen
|am 6. maerz 1980 erliess der stadtrat die verordnung ueber die benuetzung oeffentlichen grundes im altstadtgebiet. diese vom regierungsrat genehmigte verordnung bezeckt die regelung der sinn- und massvollenbenuetzung des oeffentlichen grundes in der altstadtzone sowie deren randgebiete
veranstaltungen im sinne dieser verordnung werden der bewiligungspflicht unterstellt (art.4 abs.1). "veranstaltungen, die sich in einem sinn- und massvollen swie beschraenkten rahmen halten und den gesetzlichen vorschriften, insbesondere den feuerpolizeilichen, entsprechen, werden bewilligt.
dabei sind tradition und beschaffenheit der historischen plaetze und strassenzuege sowie das interesse der altstadtbewohner zu beruecksichtigen, aktivitaeten, die diesen kriterien zuwiderlaufen, sind nicht zulaessig" (art.4 abs.2).
|die nachgesuchte kunstaktion kapellbruecke ist als darbietung, im sinne von art.7 dieser verordnung zu betrachten, die auf folgenden plaetzen und strassenzuegen bewilligt werden kann : kornmarkt, kurplatz, muehleplatz, rathausquai, reussstegplatz, sternplatz, stadttheaterplatz, weinmarkt, unter der egg und muenzgasse. die kapellbruecke wird somit fuer theater und theateraehnliche veranstaltung nicht zur verfuegung gestellt. die nachgesuchte veranstaltung faellt auch der tradition und beschaffenhet der kapelbruecke zuwider und ist daher nicht zulaessig. in bestaetigung des angefochtenen entscheides ist daher die verwaltungsbeschwerde abzuweisen.
|erwaegungen ff
|auch fuer die erteilung einer ausnahmebewilligung im sinne von art.5 der genannten verordnung bleibt kein raum. im angefochtenen entscheid hat die polizei- und gesundheitsdirektion zu racht darauf hingewiesen, dass die nachgesuchte veranstaltung unweigerlich den fussgaengerverkehr auf der von touristen und einheimischen stark frequentierten bruecke stoert.
die gegenteilige behauptung der beschwerdefuehrer, die aktion fuehre zu keiner bzw. zu keiner straken beeintraechtigung des fussgaengerverkehrs dringt nicht durch, widerspricht jedoch dem mit der veranstaltung verfolgtem ziel. die gesuchsteller wollen eine aktion mit appellwirkung an die oeffentlichkeit durchfuehren, zum nachdenken, zur betrachtung und zur auseinandersetzung anregen.
|rechtsspruch
|1. die beschwerde wird abgewiesen.
|2. die beschwerdefuehrer tragen unter solidarischer haftung die kosten dieses verfahrens im betrage von fr.
|3. gegen diesen entscheid kann innert 20 tagen eit zustellung beim regierungsrat des kantons luzern verwaltungsbeschwerde eingereicht werden. die beschwerdeschrift muss einen bestimmten antrag und dessen begruendung enthalten. sie ist im doppel samt dem angefochtenen entscheid einzureichen.
zustellung an fraeulein kate burgener, polizei- und gesundheitsdirektion und stadtpolizei
fuer getreuen auszug der stadtschreiber
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